1.000 € Urlaubsgeld

Jetzt sichern beim Kauf eines Škoda Lagerwagens1.

Starten Sie mit einem neuen Škoda in den Sommer – und sichern Sie sich zusätzlich 1.000,- € Urlaubsgeld on Top1 beim Kauf eines sofort verfügbaren Neuwagens aus unserem Lager!

Egal ob City-Flitzer, Familienauto oder geräumiger SUV: Profitieren Sie jetzt von attraktiven Konditionen und einem zusätzlichen Bonus – bei Zulassung bis zum 30.06.2025.

👉 Wichtig: Die Aktion gilt für alle Škoda Lagerfahrzeuge außer dem Karoq. Das Urlaubsgeld wird verrechnet oder auf Wunsch überwiesen – eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Jetzt Wunschmodell sichern und entspannt in den Sommer starten!



1 Die Aktion „1.000,- € Urlaubsgeld on Top“ gilt beim Kauf eines sofort verfügbaren Škoda Neuwagens (ausgenommen Škoda Karoq) bei Zulassung bis zum 30.06.2025. Das Urlaubsgeld wird entweder direkt mit dem Kaufpreis verrechnet oder auf Wunsch nachträglich überwiesen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Aktion gültig nur solange der Vorrat reicht. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

* Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.huelpert.de/wltp.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.

Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis.