Der neue Renault 5 E-Tech 100% electric

Leasingsrate:

245,- €1

mtl. Leasingrate: 245 €1 mtl.

Renault 5 E-Tech 100% electric Evolution 120 Urban Range, Elektro, 90 kW, Automatik: Stromverbrauch (kWh/100 km): kombiniert: 14,6; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 02; CO2-Klasse: A.

Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung: 821,00 EUR/Jahr (Strompreis: 38,0 ct/kWh (Jahresdurchschnitt 2023))

Mögliche CO2-Kosten über die nächsten 10 Jahre (15.000 km/Jahr):3
bei einem angenommenen mittleren durchschnittlichen CO2-Preis von 115 EUR/t: 0,00 EUR
bei einem angenommenen niedrigen durchschnittlichen CO2-Preis von 55 EUR/t: 0,00 EUR
bei einem angenommenen hohen durchschnittlichen CO2-Preis von 190 EUR/t: 0,00 EUR
Kraftfahrzeugsteuer: befristet steuerbefreit4

Ausstattung: Voll-LED-Scheinwerfer LED Pure Vision, Fernlichtassistent, Notbremsassistent mitFußgängererkennung undKreuzungsassistent, Einparkhilfe hinten, Tempopilot mit Geschwindigkeitsbegrenzer, Digitales Tachodisplay 7-Zoll, Kabellose Smartphone-Integration via Android Auto™ und Apple CarPlay™, Keycard Handsfree, Müdigkeitswarner, Sicherheitsabstand-Warner, OpenR link Infotainmentsystem mit 10,1-Zoll Touchscreen und Arkamys Soundsystem, uvm.

Beispielleasing:

Gesamtanschaffungspreis zzgl. Überführung 24.089,00 €
Leasingsonderzahlung 0,00 €
Laufzeit 60 Monate
Gesamtlaufleistung 50.000 km
Sollzins (gebunden) p.a. 3,44 %
Effektiver Jahreszins 3,49 %
Monatsrate 245,00 €
Gesamtbetrag 14.700,00 €

1 Ein Kilometer-Leasingangebot für Privatkunden von Renault Financial Services, Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland, Jagenbergstr.1, 41468 Neuss, zzgl. 1.149,- € Bereitstellungskosten. Im Angebot enthalten: Eine Elli Wallbox Standard (Typ 2 EV-Ladegerät, bis zu 11 kW, 7,5 m Kabel), geeignet für den Innen- und Außenbereich. Keine Barauszahlung möglich. Gültig für Leasingverträge bis zum 28.02.2025. Bonität vorausgesetzt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

2 Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

3 Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂- Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info

4 Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.

Abbildungen zeigen ggfl. Ausstattung gegen Mehrpreis.

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Der Leitfaden steht außerdem als Download zur Verfügung. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Abbildung zeigt ggfl. Sonderausstattung gegen Mehrpreis.