Elektrofahrzeuge

 

Entdecken Sie die vielfältigen Aspekte der Elektromobilität. Erfahren Sie mehr über unsere Fahrzeuge und die verschiedenen Antriebsarten, die sie nutzen.

 

Rein batterieelektrische Fahrzeuge

Diese Art von Fahrzeugen repräsentiert das klassische Elektroauto, das ausschließlich die Batterie zur Energieversorgung des Elektromotors nutzt. Diese Fahrzeuge nutzen die Rekuperation, um beim Bremsen erzeugte Energie zur Ladung der Batterie während der Fahrt zurückzugewinnen. Um die Batterie vollständig aufzuladen, kann das Fahrzeug entweder an einer herkömmlichen Steckdose, an öffentlichen Stromnetzen oder an speziellen E-Tankstellen aufgeladen werden.

 

 

 

Plug-in Hybridfahrzeuge

Als eine Weiterentwicklung von Hybridfahrzeugen sind Plug-in Hybridfahrzeuge zu verstehen. Diese Fahrzeugtypen verfügen sowohl über einen Verbrennungsmotor als auch über einen Elektromotor. Die Batterien können separat vom Stromnetz geladen werden, um längere Strecken rein elektrisch zurücklegen und somit den Emissionsausstoß reduzieren zu können.

 

 

 

Unsere Elektrofahrzeuge

Dacia Spring Extreme ELECTRIC 65

Leasingrate:

99,- €1

Dacia Spring Essential ELECTRIC 45, Neuwagen Stromverbrauch kombiniert: 13,9 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (Werte nach WLTP)*.
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Renault Megane E-Tech 100% elektrisch

Leasingrate:

379,- €1

Renault Megane E-Tech 100% elektrisch mit Paket Techno EV60 220hp optimum charge, Neuwagen Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 16,2; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (Werte nach WLTP)*.
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Unsere Hybridfahrzeuge

Renault Captur Techno E-Tech Full Hybrid 145

Leasingrate:

249,- €1

Renault Captur Techno E-Tech Full Hybrid 145, Hybrid, 105 kW, Neuwagen Gesamtverbrauch (l/100 km): niedrig: 4,4; mittel: 4,2; hoch: 4,3; Höchstwert: 5,5; kombiniert: 4,7; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 106 (Werte nach WLTP)*.
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Renault Arkana Techno E-Tech Full Hybrid 145

Leasingrate:

229,- €1

Renault Arkana Techno E-Tech Full Hybrid 145, Hybrid, 105 kW, Neuwagen Gesamtverbrauch (l/100 km): niedrig: 4,6; mittel: 4,4; hoch: 4,2; Höchstwert: 5,5; kombiniert: 4,7; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 107 (Werte nach WLTP)*.
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Renault Austral Techno E-Tech Full Hybrid 200

Leasingrate:

249,- €1

Renault Austral Techno E-Tech Full Hybrid 200, Benzin+Elektrisch, 147 kW, Neuwagen Gesamtverbrauch (l/100 km): niedrig: 3,8; mittel: 4,2; hoch: 4,2; Höchstwert: 5,6; kombiniert: 4,6; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 105 (Werte nach WLTP)*.
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Renault Austral Equilibre Mild Hybrid 140

Leasingrate:

199,- €1

Renault Austral Mild Hybrid 140, Benzin, 103 kW, Neuwagen Gesamtverbrauch (l/100 km): niedrig: 7,4; mittel: 5,8; hoch: 5,3; Höchstwert: 6,7; kombiniert: 6,2; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 139 (Werte nach WLTP)*.
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DACIA Jogger Expression HYBRID 140

Leasingrate:

199,- €1

DACIA Jogger Expression HYBRID 140, 104 kW, Neuwagen Gesamtverbrauch (l/100 km): niedrig: 4,4; mittel: 4,3; hoch: 4,4; Höchstwert: 5,7; kombiniert: 4,8; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 108 (Werte nach WLTP)*.
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Ladesäule finden

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THG-Quote – Prämie für Elektrofahrzeuge

Was ist die THG-Quote?
Als Fahrer eines Elektrofahrzeugs leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen. Elektrofahrzeuge stoßen beim Betrieb mit elektrischer Energie weit weniger CO2 aus als Fahrzeuge mit fossiler Energie. Im Rahmen des Förderinstruments Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) haben Elektrofahrzeugbesitzer die Möglichkeit, von einem jährlichen Bonus durch den Handel mit CO2-Zertifikaten zu profitieren. Privatleute müssen dabei auf Zwischenhändler zurückgreifen. Inzwischen gibt es zahlreiche Anbieter, die diese Dienstleistung anbieten. Die Unternehmen, die bereits am Markt aktiv sind, werben mit Auszahlungssummen von ca. 200 bis 325 Euro im Jahr pro E-Auto. Hierfür müssen sie lediglich als Halter eingetragen sein oder bei Firmenfahrzeugen eine entsprechende Bestätigung ihres Arbeitgebers vorweisen können, dass sie im Namen des Unternehmens zum Handel mit Emissions-Zertifikaten autorisiert sind.

So funktioniert die THG-Quote:
Um die THG-Quote geltend zu machen, muss nachgewiesen werden, dass ein batterieelektrisches Fahrzeug auf den Besitzer zugelassen ist. Es sind keine Nachweise zur tatsächlichen Nutzung, wie beispielsweise gefahrene Kilometer pro Jahr oder die Herkunft des geladenen Stroms zu Hause, erforderlich.

Voraussetzungen um von der THG-Quote profitieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Eingetragener Halter im Fahrzeugschein
– Bei Firmenfahrzeugen eine Bestätigung des Unternehmens, dass der Fahrzeughalter im Namen des Unternehmens mit den entsprechenden Emissions-Zertifikaten handeln darf

Benötigte Daten:
– Kopie der Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Elektrofahrzeugs
– Persönliche Kontaktdaten einschließlich Bankverbindung

 

 


Elektrofahrzeuge als Firmenwagen

Elektroauto oder Plug-in-Hybrid als Firmenwagen nutzen

Mitarbeiter, die von ihrem Arbeitgeber ein Elektroauto als Firmenwagen erhalten und dieses auch privat nutzen, profitieren im Vergleich zu konventionellen Verbrennungsfahrzeugen von einem steuerlichen Vorteil. Der finanzielle Vorteil, auch bekannt als geldwerter Vorteil, muss jedoch versteuert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs maximal 60.000 Euro beträgt. In diesem Fall muss monatlich lediglich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis über 60.000 Euro gilt ein Satz von 0,5 Prozent. Bei Plug-in-Hybriden beträgt der vom Finanzamt angesetzte geldwerte Vorteil 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises. Dieser Satz gilt jedoch nur für Fahrzeuge mit einer rein elektrischen Mindestreichweite von 60 Kilometern oder einer maximalen CO₂-Emission von 50 Gramm pro Kilometer nach WLTP.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Besteuerung:

  • Fahrtenbuch führen: Jede Fahrt muss dokumentiert werden und alle vom Arbeitgeber übernommenen Kosten müssen nachgewiesen werden. Diese Kosten werden anschließend durch die Jahresfahrleistung geteilt, um den Preis pro gefahrenem Kilometer zu ermitteln. Dieser Preis wird dann mit der privat gefahrenen Strecke multipliziert, um den anzugebenden geldwerten Vorteil in der Steuererklärung zu berechnen.
  • Pauschale Versteuerung: Wer sich für diese Option entscheidet, kann auf das Führen eines Fahrtenbuchs verzichten, muss jedoch monatlich einen prozentualen Anteil des Bruttolistenpreises, abhängig von der Antriebsart, zum zu versteuernden Einkommen hinzurechnen. Rabatte werden bei der Berechnung des geldwerten Vorteils nicht berücksichtigt. Das Gesetz erlaubt keinen Abzug von marktüblichen Rabatten vom Listenpreis. Dies gilt auch für günstig erworbene Gebrauchtfahrzeuge oder Fahrzeuge mit Tageszulassung.

Ein Wechsel zwischen den beiden Besteuerungsmöglichkeiten ist im Laufe des Jahres nicht möglich.