
Škoda Elroq 50 Tour 55 kWh, 125 kW, 1-Gang-Automatik
Leasingrate: 49,- €1
Škoda Elroq 50 Tour 55 kWh Batterie Elektromotor 125 kW 1-Gang-Automatik, Neuwagen:
Energieverbrauch in kWh/100km: kombiniert 15,7, niedrig 11,6, mittel 12,3, hoch 14,2, extra hoch 20,6; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km2, CO2-Klasse: A
Elektrische Reichweite (kombiniert) 376 km | Elektrische Reichweite (innerorts) 490 km
Lackierung: Moon-Weiß Perleffekt
Innen-Ausstattung: Studio (Stoffausstattung Schwarz, Dachhimmel Grau)
Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung: 906,30 EUR/Jahr (Strompreis: 38,0 ct/kWh (Jahresdurchschnitt 2023))
Mögliche CO2-Kosten über die nächsten 10 Jahre (15.000 km/Jahr):³
bei einem angenommenen mittleren durchschnittlichen CO2-Preis von 115 EUR/t: 0,00 EUR
bei einem angenommenen niedrigen durchschnittlichen CO2-Preis von 55 EUR/t: 0,00 EUR
bei einem angenommenen hohen durchschnittlichen CO2-Preis von 190 EUR/t: 0,00 EUR
Kraftfahrzeugsteuer: befristet steuerbefreit4
Ausstattung: Abbiege- und Ausweichassistent, Regensensor, Rückfahrkamera, Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA) und Speedlimiter (Geschwindigkeitsbegrenzer), Klimaanlage Climatronic, LED-Hauptscheinwerfer/-Heckleuchten, Lederlenkrad mit Multifunktionstasten, Proaktiver Insassenschutz mit Heckaufprallerkennung, SmartLink sowie Wireless SmartLink (Apple CarPlay & Android Auto), Spurhalteassistent (Lane Assist), Spurwechselassistent (Side Assist), Elektrisch einstell-, anklapp- und beheizbare Außenspiegel mit automatischer Abblendung (Fahrerseite), uvm.
¹ UPE des Herstellers: 36.710,00 €, Nachlass: 6.041,00 €, Hauspreis: 30.669,00 €, einmalige Leasingsonderzahlung: 11.279,97, effektiver Zinssatz: 4,12%, Zzgl. 1.318,00 € einmalige Bereitstellungskosten, Monatliche Rate 49,– €, Vertragsdauer 48 Monate, jährliche Fahrleistung: 10.000 km.
Ein Angebot der Škoda Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig gilt für Privatkunden im Zeitraum vom 01.07.–30.09.2025. Die kombinierbar mit weiteren ausgewählten Sonderaktionen oder Sonderkonditionen. Bonität vorausgesetzt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Gültig bis 30.09.2025.
2 Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
3 Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂- Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info
4 Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.
* Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.huelpert.de/wltp.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.
Abbildung zeigt Fahrzeug mit Sonderausstattung.